MONTEX Tankstellenbetriebs GmbH.
Tankanlage B-83
A-9602 Thörl-Maglern Thörl-Maglern
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Treibstoffen an Tankstellen der MONTEX
Tankstellenbetriebs GmbH und an verbundenen Tankstellen im Netz der MONTEX
Tankstellenbetriebs GmbH, A-9602 Thörl-Maglern.
§1 Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der MONTEX
Tankstellenbetriebs GmbH, in der Folge „Verkäufer“ genannt. Der Kunde,
in der Folge „Kunde‘‘ genannt, anerkennt die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Verkäufers ohne Einschränkung. Die Geschäftsbedingungen gelten für den Kunden an allen
Stationen des Verkäufers, die die Tankkarten des Verkäufers akzeptieren. Änderungen bedürfen
der Schriftform.
§2 Gegenstand des Vertrages
Der Verkäufer verkauft auf Grund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den
Kunden die an den Stationen des Verkäufers und an verbundenen Stationen, die die
Tankkreditkarten des Verkäufers akzeptieren, angebotenen Produkte. Die Lieferungen der
Produkte erfolgt durch Benutzung der Tankkreditkarten des Verkäufers. Der Bezug des
Treibstoffes erfolgt direkt durch den Kunden, und dessen gesetzliche Vertreter (Fahrer), durch
Benutzung der Tankkreditkarte und durch vollautomatische Betankung durch den Kunden oder
dessen gesetzliche Vertreter (Fahrer).
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur deren vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Nach der Unterzeichnung des Vertrages übergibt der Verkäufer an den Kunden oder seine
Vertreter, Tankkarten, die an ausgewählten Stationen im Verbund des Verkäufers freigeschaltet
sind, welche zum Bezug von Produkten an Tankstellen oder Tankstellen im Verbund des
Verkäufers, insbesondere die Betankung von KFZ ermöglichen.
§ 3 Benutzung der Karten
3.1 Die Benutzung der Karte ist beschränkt auf:
3.2 Den Kunden und seine Vertreter.
3.3 Die Lieferung des Produktes bis zur Höchstmenge , die im Zuge der Erstellung einer
Bankgarantie oder bis zur vom Verkäufer vorgegebenen Höchstmenge, welche schriftlich
vorab festgelegt wird.
3.4 Einen geheimen PIN-Code je Karte
3.5 Die Karte ist bis auf weiteres gültig.
3.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass jede der verwendeten Karten ordnungsgemäß
verwahrt und gegen unbefugte Benutzung geschützt wird. Der geheime Code der Karte
darf keinem anderen als dem Karteninhaber bekannt sein, oder dessen gesetzlichen
Vertretern. Der Kunde hat ebenso sicherzustellen, dass die Karte und der Code niemals
gemeinsam aufbewahrt werden.
3.7 Der Kunde haftet für alle durch ihn verwendeten Karten, die dem Kunden oder seinen
Vertretern übergeben wurden, auch bei missbräuchlicher Verwendung durch Dritte.
§ 4 Zahlung und Preisbildung- Kundenschutz
4.1. Durch Benutzung der Karte durch den Kunden oder seine Vertreter, wird das Geschäft
automatisch zu Lasten des Kunden gebucht.
4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der
dem Kunden in Rechnung gestellte Preis wird auf Grund der aktuellen marktüblichen
Treibstoffpreise ermittelt, es wird der Durchschnittseinkauspreis zuzüglich eines
marktüblichen Aufschlags für den Fakturierungszeitraum ermittelt.
4.3. Die Rechnungen werden dem Kunden jeweils am 1. und am 16. jedes Monats zugesandt.
Die Zahlung erfolgt mittels Abbuchung, welche spätestens am 10. und 25. jedes Monats
bei uns am angegebenen Konto gut gebucht werden muss. Sämtliche Spesen durch
Rückbuchung mangels Deckung gehen zu Lasten des Kunden. Jegliche Beanstandung und
Reklamation bezüglich der Rechnung muss dem Verkäufer binnen 8 Tagen nach
Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden.
4.4. Zum Fälligkeitsdatum hat der Kunde jeweils dafür zu sorgen das zum
Abbuchungszeitpunkt sein Konto ausreichende Deckung aufweist. Aufrechnungsrechte des
Kunden gegenüber dem Verkäufer, egal aus welchem Titel auch immer, sind ausdrücklich
nicht zulässig.
4.5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das SEPA-Firmenlastschriftmandat wirksam ist.
4.6. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Abbuchung des geschuldeten Betrages
ordnungsgemäß ausgeführt wird, bzw. einer anderen vereinbarten Zahlungsweise nichts
im Wege steht.
4.7. Sofern die Abbuchung durch die Bank des Kunden nicht akzeptiert wird, ist der Verkäufer
berechtigt, auf den gesamten aushaftenden nicht bezahlten Betrag Verzugszinsen bis zum
Ausgleich seiner Rechnung zu berechnen. Der Zinssatz beträgt 4% p.a. über dem am Tag
der Fälligkeit geltenden Kontokorrentzinssatz der beauftragten Bank, und kann zeitanteilig
durch den Verkäufer gegenüber den Kunden durch einfache Mitteilung erhoben werden.
Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er
berechtigt, diesen geltend zu machen.
4.8. Im Falle der Nichtzahlung werden sämtlichen geschuldeten Beträge sofort fällig. Der
Verkäufer ist berechtigt alle Karten an allen Akzeptanzstellen sofort zu sperren.
4.9. Der Kunde erteilt dem Verkäufer eine mit einer 3-monatigem Kündigungsfrist versehene,
zeitlich unbefristete Bankgarantie in der Höhe von € ………………………………………………………
4.10. Der zu verrechnende Preis an den Kunden, wird auf Grund des 14-tägigen
Durchschnittseinkaufspreises zuzüglich eines marktüblichen Aufschlags, ermittelt.
§ 5 Verlust oder Diebstahl der Karte(n)
Der Kunde haftet für den Gebrauch der eigenen Karten zur Erlangung der Produkte des
Verkäufers. Dies gilt in jedem Falle des Verlustes oder Diebstahls der Karte(n). Die Sperrung wird
durch den Verkäufer nach Einlangen der Sperranweisung durch den Kunden erfolgen. Diebstahl
oder Verlustmeldungen für Karten haben sofort und mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln beim Verkäufer direkt, oder bei seinen Vertretern, zu erfolgen. Jede Diebstahls- oder
Verlustmeldung hat zusätzlich schriftlich (per Fax: +43 463 504257 oder E-Mail: office@montex-tank.at)
sofort nach Feststellung durch den Kunden zu erfolgen. Wenn eine verloren gegangene oder
gestohlene Karte wiederbeschafft wird, ist sie nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers zu nutzen.
§ 6 Haftung
6.1. Der Verkäufer haftet lediglich dafür, dass das verteilte Produkt den österreichischen
Normen, und den Normen des Verkaufslandes entsoricht.
6.2. Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass das Produkt, egal aus welchen Gründen an der
jeweiligen Station nicht zur Verfügung steht. Weitergehende Ansprüche des Kunden –
egal aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
§ 7 Verkaufs und Rechnungsübersicht
Der Verkäufer erstellt in regelmäßigen Zeitabschnitten für jedes Fahrzeug eine Übersicht über die
getankten Mengen.
§ 8 Reklamationen
Nach jedem Tankvorgang kann der Kunde einen Beleg über die Betankung erhalten. Dies
geschieht automatisch durch Anforderung beim Tankautomaten. Im Falle von Beanstandungen
hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden diese dem Verkäufer unter Angabe von Gründen,
schriftlich, mitzuteilen. Der Verkäufer wird die Reklamation prüfen und anschließend über etwaige
Korrekturen entscheiden. Beanstandungen werden nach Ablauf von 8 Tagen nach
Rechnungsdatum in keinem Fall mehr berücksichtigt. Nach Ablauf des Zeitraumes wird
angenommen, dass die Rechnungen durch den Kunden anerkannt wurden.
§9 Entwertung der Karten
Der Verkäufer kann auf Wunsch des Kunden eine oder mehrere Karten entwerten oder sperren.
§ 10 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt beim Verkäufer oder seinem Vorlieferanten – wie Mobilmachung, Krieg,
Arbeitseinstellung oder Aussperrung gleich durch wen veranlasst, Betriebs oder
Verkehrsstörung, Öl– oder Rohstoffmangel und andere vom Willen des Verkäufers unabhängige
und unvorhersehbare Ereignisse und Anordnungen, welche die Lieferungen ver- oder behindern,
befreien den Verkäufer und seine Vertreter von der Lieferpflicht und jeglicher Haftung.
§ 11 Dauer
11.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Es verlängert sich
jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei das Vertragsverhältnis
kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
11.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dies
gilt bei:
11.3. – Meinungsverschiedenheiten bezüglich der in diesem Vertrag geregelten Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen.
11.4. – Veränderungen bezüglich der Finanzlage des Kunden z.B. Fehlen einer vereinbarten
Bankgarantie, Überschreitung der vereinbarten Liefermengen.
11.5. – Nichtzahlung innerhalb des Fälligkeitszeitraumes.
11.6. – Zahlungsverweigerung der bezogenen Bank.
11.7. – Überziehung des vereinbarten Liefer– oder Kreditlimits.
§ 12 Haftungen des Kunden für Beschädigung durch Vertreter des Kunden am Eigentum
des Verkäufers
12.1. Der Kunde haftet dem Verkäufer gegenüber durch Vertreter den Kunden verursachte
Beschädigungen an Baulichkeiten, Zapfsäulen, Tankautomaten, Umweltschäden etc. Die
Tankstellen sind Videoüberwacht.
Für Verunreinigungen und Umweltschäden die durch Vertreter des Kunden verursacht
werden, haftet der Kunde dem Verkäufer gegenüber.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis resultieren ist A-9500
Villach.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Änderungen bedürfen der
Schriftform.
§ 15 Datenschutz
Ihre Daten werden gemäß Datenschutzgrundverordnung erhoben und verarbeitet.
Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert sowie darüber
hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.